Mehr Geld von den Kassen – Neue Vergütungssätze für podologische Leistungen
Zum 01. Juli 2023 sind bundeseinheitlich neue Honorarsätze für podologische Leistungen in Kraft getreten. Nach Verhandlungen der maßgeblichen Berufsverbände mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden die Vergütungen in zwei Stufen deutlich angehoben.
Steigerung um 12,7 Prozent
Die Erhöhung erfolgt in zwei Stufen: Zum 01. Juli 2023 wurden die Preise bereits um rund sieben Prozent angehoben, nach einem Jahr folgt eine weitere Steigerung um rund fünf Prozent. Die größte Anpassung – eine Steigerung um 25,4 Prozent über die gesamte Vertragslaufzeit – gibt es für Leistungen bei Hausbesuchen.
Berücksichtigt wurden bei den Verhandlungen insbesondere die Entwicklung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, der Gewerbemieten und der Inflation. Hier können Sie den neuen Vertrag nach § 125 SGB V Podologie einsehen.
Bereits seit Juli 2022 sind Nagelspangenbehandlungen Teil des Heilmittelkataloges und können von Podolog:innen auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt und mit den Kostenträgern abgerechnet werden: Eine deutliche Erweiterung des Leistungsspektrums in der Podologie. Vor diesem Schritt war die Spangenbehandlung rein ärztliches Gebiet, was immer wieder zu Kritik aus Fachkreisen führte - denn die professionelle Spangentechnik ist in Deutschland ausschließlich in der podologischen Ausbildung verankert. Die Aufnahme dieser Leistungen in den Heilmittelkatalog kann als großer Erfolg gewertet werden.
Sie wollen mehr zum Thema „Nagelspangenbehandlung als Heilmittelleistung“ erfahren? Lesen Sie unseren Blogbeitrag.
Neue Heilmittelposition – Erstbefundung klein
Die aktuelle Vertragsfassung wurde um ergänzende Regelungen zur Nagelspangenbehandlung erweitert, die für mehr Klarheit in der Umsetzung sorgen sollen. Unter anderem wurde festgelegt, dass es für jeden Nagel eine eigene Verordnung geben muss (§ 3a Abs. 1 Satz 1 – 3). Neu hinzugekommen ist die Position „Erstbefundung klein“, die von der „Erstbefundung groß“ zu unterscheiden ist (§ 3a Abs. 1 lit. a).
Eine Erstbefundung findet immer zu Beginn einer Behandlungsserie statt und kann abgegeben werden als
- Erstbefundung klein, wenn Patient:innen bereits in podologischer Behandlung oder Nagelspangenbehandlung sind (Regelleistungszeit bis zu 20 Minuten)
- Erstbefundung groß, wenn Patient:innen noch nicht in podologischer Behandlung oder Nagelspangenbehandlung sind (Regelleistungszeit bis zu 45 Minuten)
Eine genauere Beschreibung ist in Anlage 1b Leistungsbeschreibung Nagelspangenbehandlung zu finden.
Auch der Fragen-Antworten-Katalog, der die häufigsten Fragestellungen für die Heilmittelerbringer:innen im Bereich Podologie beantwortet, wurde überarbeitet und kann in seiner aktuellen Version auf der Website des GKV-Spitzenverbandes abgerufen werden.
„Mit den aktuellen Vereinbarungen ist ein weiterer positiver Schritt zur Aufwertung der podologischen Leistungen gelungen. Weiter so!“
Simeon Ruck, Geschäftsführer der HELLMUT RUCK GmbH
Digitale Praxisverwaltung pododesk: Sicher und schnell
pododesk bietet alle Funktionen, die in einer podologischen Praxis mit Kassenzulassung gebraucht werden – von der Terminvereinbarung bis zur Kassenabrechnung. Die über 1.000 verschiedenen Vergütungssätze für Heilmittelleistungen werden von pododesk zentral verwaltet und immer aktuell gehalten. Großer Vorteil: Nach dem Anlegen der Heilmittelverordnung im System ist der Gesamtbetrag (brutto) sowie die Höhe der Zuzahlung (Eigenanteil) direkt einsehbar. So sorgt pododesk vom ersten Moment an für Klarheit und Transparenz – für Heilmittelerbringer:innen und für Patient:innen.
Nicht nur Organisation und Verwaltung von Patient:innendaten und deren Heilmittelverordnungen sind bei pododesk in guten Händen, auch die Kalkulation im Abrechnungsprozess wird erleichtert.
Ein Partner, auf den Sie sich verlassen können.