Wie fülle ich das neue Heilmittelverordnungsformular 13 richtig aus?
Mit dem Jahreswechsel werden die bisherigen Formulare 13,14 und 18 durch eine neue Heilmittelverordnung (HMV)– Formular Nummer 13 – ersetzt. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen zeigen, worauf Sie beim Ausfüllen der neuen Heilmittelverordnung achten sollten und was Sie tun müssen, wenn Sie falsch ausgestellte Heilmittelverordnungen bekommen.
Das Heilmittelverordnungsformular 13
Personalien (Pflichtfeld):
Es müssen alle Personalien angegeben sein, ansonsten kann die Behandlung nicht gestartet werden. Korrekturen und Ergänzungen benötigen eine erneute Unterschrift des Arztes.
Zuzahlungsfrei und Zuzahlungspflicht (optional):
Mit einem Kreuz kann der verordnende Arzt angeben, ob eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich den Befreiungsausweis vom Patienten zeigen. Eine Korrektur ist hier nicht notwendig.
Unfallfolgen (optional):
Wenn es sich um Unfallfolgen handelt, dann muss dieses Feld angekreuzt sein. Eine Korrektur ist jedoch nicht notwendig.
BVG (optional):
Wenn es sich um eine Verordnung nach dem BVG handelt, dann muss dieses Feld angekreuzt sein. Eine Korrektur ist jedoch nicht notwendig.
Heilmittelauswahl (optional):
Mit einem Kreuz kann der Heilmittelbereich ausgewählt werden. Sollte diese Angabe fehlen, sollte der verordnende Arzt darüber informiert werden.
Behandlungsrelevante Diagnose(n) (Pflichtfeld):
Die behandlungsrelevante Diagnose muss in Form eines oder mehrerer ICD-10-Codes und/oder als Klartext erfolgen. Spätestens zur Abrechnung mit der Krankenkasse muss die behandlungsrelevante Diagnose vorliegen.
Diagnosegruppe Pflichtfeld):
Diagnosegruppe gemäß dem Heilmittelkatalog ist eine Pflichtangabe. Korrekturen und Ergänzungen müssen über den verordnenden Arzt erfolgen.
Leitsymptomatik (Pflichtfeld):
Die Leitsymptomatik muss entweder als a, b oder c angekreuzt sein (gemäß Heilmittelkatalog). Sollte es sich um eine patientenindividuelle Leitsymptomatik handeln, dann muss ein Freitext angegeben werden. Korrekturen sind nach Absprache mit dem verordnenden Arzt möglich.
Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges (Pflichtfeld):
Hierbei handelt es sich um eine Pflichtangabe. Korrekturen benötigen eine erneute Unterschrift des Arztes. Werden Angaben ergänzt, muss der Arzt informiert werden und die Änderung auf der Rückseite dokumentiert werden.
Behandlungseinheiten (Pflichtfeld):
Die angegebene Behandlungsmenge orientiert sich stark am Heilmittelkatalog. Angaben dürfen nur durch den verordnenden Arzt ergänzt oder verändert werden.
Ergänzendes Heilmittel (entfällt):
Können gemäß der Heilmittel-Richtlinie nicht verordnet werden.
Therapiebericht (optional):
Wurde ein Kreuz gesetzt, dann verlangt der verordnende Arzt einen Therapiebericht von Ihnen.
Hausbesuch (optional):
Sie können ein Hausbesuch nur abrechnen, wenn dieses Feld „ja“ angekreuzt ist.
Therapiefrequenz (Pflichtfeld):
Eine Therapiefrequenz oder Frequenzspanne muss angegeben sein. Orientierungswerte sind im Heilmittelkatalog angegeben. Korrekturen sind nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt möglich. Ist keine Frequenzangabe vorhanden, dann gilt eine automatisch die Frequenzempfehlung von alle 4 bis 6 Wochen.
Dringlicher Behandlungsbedarf (optional):
Ist angekreuzt, wenn die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen starten muss, ansonsten startet eine Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen. Eine Aufhebung des dringlichen Behandlungsbedarf kann nur durch den Arzt aufgehoben werden.
Ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise (optional):
Optionale Angabe des verordnenden Arztes. 17. Vertragsarztstempel (Pflichtfeld)
IK des Leistungserbringers (Pflichtfeld):
Von Ihnen als Therapeut auszufüllen.
Empfangsbestätigung durch den Versicherten (Pflichtfeld):
Geleistete Maßnahmen sind am Tag der Leistungserbringung verständlich mit Datum und Initialen des abgebenden Leistungserbringers zu dokumentieren. Korrekturen müssen vom Versicherten mit Unterschrift abgezeichnet werden.
Abrechnungsdaten des Heilmittelerbringers (Pflichtfelder)
Behandlungsabbruch (optional):
Bei Behandlungsabbruch müssen Grund und Datum vermerkt werden.
Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers (Pflichtfeld)
Trotz der deutlichen Vereinfachung der Heilmittelverordnung wird es auch in Zukunft fehlerhaft ausgefüllte Verordnungen geben. Mit Hilfe dieser Übersicht wissen Sie bei jeder Korrektur oder Ergänzung, wer die Veränderung abzeichnen muss oder ob eine Rücksprache mit dem Arzt ausreichend ist.
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Praxistipp: Das Erfassen der neuen Heilmittelverordnung (HMV) über die Software pododesk wird rechtzeitig im neuen Jahr möglich sein. Des Weiteren wird Ihnen pododesk bei der Einhaltung der Vorgaben durch intelligente Prozesse und Funktionen behilflich sein. Im nächsten Schritt werden Sie dann die Kassenabrechnungsdaten der neuen Heilmittelverordnung per Knopfdruck direkt aus pododesk an S-MeditEasy übertragen können.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
- S-MeditEasy
- Die Heilmittel-Richtlinie inkl. Heilmittelkatalog und Diagnoselisten
- Bundesverband für Podologie e.V.
- Deutscher Verband für Podologie (ZFD) E.V
- Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V.
- Verband selbstständiger Podologen