Aufbau des Kassenbuchs
Ein Kassenbuch sollte folgende Informationen dokumentieren:
- Datum des Geschäftsvorfalls
- Fortlaufende Nummer (Belegnummer)
- Buchungstext
- Betrag und Währung
- Steuersatz und Umsatzsteuer/ Vorsteuerbetrag
- Aktueller Kassenbestand
Einen einheitlichen Preis für podologische und mobile Fußpflege gibt es nicht – weder deutschlandweit noch innerhalb der Branche. Kund:innen vergleichen vor allem regionale Preise, die stark variieren.
Entscheidend für den Erfolg ist nicht der günstigste Preis, sondern eine hohe Qualität zu einem fairen Preis.
Ein einmal festgelegter Preis lässt sich später nur schwer erhöhen. Daher sollte die Kalkulation sorgfältig erfolgen. Die betriebswirtschaftliche Grundlage bietet der eigene Kostenpreis, ergänzt um eine angemessene Gewinnmarge. Qualität mit Fachkompetenz und Emotion zu verkaufen, überzeugt Ihre Kund:innen langfristig.
Vergleichen Sie Ihren errechneten Preis mit Mitbewerbern in der Region und überlegen Sie, welche Mehrleistung Ihren höheren Preis rechtfertigen könnte. Kund:innen achten besonders bei Dienstleistungen auf das Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei ein Trend zu höherer Qualität erkennbar ist. Vermeiden Sie Start-Rabatte auf Dienstleistungen, da diese später schwer abzuschaffen sind. Besser eignen sich kleine Geschenke oder einmalige Zusatzleistungen, die keinen langfristigen Anspruch wecken.
Ein Kassenbuch erfasst alle Bargeschäfte eines Unternehmens – von kleinen Ausgaben wie Briefmarken bis hin zu Behandlungsgebühren. Es ist besonders wichtig, auch private Entnahmen korrekt zu dokumentieren. Es gibt zwei Arten von Kassenbuchführungen: das ordnungsgemäße Kassenbuch und eine einfache Dokumentation der Bargeschäfte. Voraussetzung für ein ordnungsgemäß geführtes Kassenbuch ist eine Geschäftskasse. Diese muss physisch vorhanden sein, etwa in Form einer Geldkassette – das Privatgeld darf nicht vermischt werden.
Wer muss ein Kassenbuch führen?
Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, sind verpflichtet, ein ordnungsgemäßes Kassenbuch zu führen. Für viele Fußpfleger:innen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, besteht diese Pflicht nicht. Dennoch ist eine chronologische Belegsammlung erforderlich. Bei häufigen Bargeldtransaktionen empfiehlt sich jedoch ein ordnungsgemäßes Kassenbuch, um bei einer Betriebsprüfung Vertrauen zu schaffen.
Ein Kassenbuch sollte folgende Informationen dokumentieren: