Risikoeinstufung von Instrumenten

Wird in der kosmetischen oder medizinischen Fußpflege an gesunden Füßen mit intakter Haut gearbeitet, ist eine vollständige Instrumentenaufbereitung inklusive Sterilisation und Verpacken nicht zwingend notwendig. Die Instrumente müssen im Rahmen der Praxishygiene nach der Behandlung zwar gereinigt und desinfiziert werden, bedürfen aber keiner weiteren Aufbereitung. Sobald die Instrumente jedoch mit Schleimhaut, krankhaft veränderter Haut oder sogar Wunden und Blut in Kontakt kommen, handelt es sich um medizinische Behandlungen. Nach deren Durchführung sollten die eingesetzten Instrumente spezifischer aufbereitet werden. Grundlage dieser Aufschlüsselung und Einordnung in den Aufbereitungsprozess bildet hierbei die Risikoeinstufung der Instrumente. Sie hat einen großen Einfluss auf den Ablauf der Instrumentenaufbereitung und die dazu verwendete Technik. Die Risikoeinstufung der Instrumente sowie das daraus resultierende Verfahren bei der Aufbereitung liegt laut Gesetz in der Verantwortung der Praxisinhaberin bzw. des Praxisinhabers. Sie können das Anwendungsrisiko am Besten einstufen, da sie selbst mit den Instrumenten arbeiten und ihren Einsatzzweck kennen. Im Folgenden werden nun die drei Risikogruppen näher erklärt und mit Fragestellungen begleitet, die als Anhaltspunkt oder Hilfestellung bei der Risikoeinstufung dienen können:

Einstufung als unkritisch

Instrumente, die ausschließlich mit intakter, also gesunder, Haut in Berührung kommen, können als „unkritisch“ eingestuft werden. Das Durchdringen der Haut ist hierbei nicht beabsichtigt, sodass die Reinigung und anschließende Desinfektion grundsätzlich als ausreichend betrachtet werden kann. Hierzu empfiehlt sich nach der Behandlung die Instrumente sorgfältig zu sortieren, Einmalprodukte wie Skalpellklingen zu entsorgen und zerlegbare Instrumente auseinanderzubauen. Das ermöglicht die vollständige Benetzung der Instrumente mit den Reinigungs- und Desinfektionsprodukten. Die Reinigung und Desinfektion können manuell, beispielsweise im Ultraschallbad, oder maschinell, mithilfe eines Reinigungs- und Desinfektionsgerätes (RDG) durchgeführt werden.

Berührung lediglich mit intakter Haut?

Berührung mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut?

Einstufung als semikritisch

Die Risikogruppe „semikritisch“ zeichnet sich dadurch aus, dass die Instrumente mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen. Das Infektionsrisiko bei der nächsten Behandlung durch eine fehlerhafte Reinigung und Desinfektion des Instruments steigt. Deshalb wird hier nochmal in zwei Gruppen gegliedert, welche den Aufwand für und die Anforderungen an die Aufbereitung beschreiben. Gruppe A umfasst alle gängigen Instrumente ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung. Sie werden bezüglich der Reinigung und Desinfektion wie als unkritisch eingestufte Instrumente behandelt. Gruppe B beinhaltet Instrumente mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung, beispielsweise aufgrund von nicht einsehbaren Hohlräumen oder rauen Oberflächen. Hilfreich ist es hierbei, die Instrumente sorgfältig zu sortieren, zerlegbare Instrumente auseinander zu bauen und maschinell zu reinigen.

Einstufung als kritisch

Als kritisch eingestuft werden können alle Instrumente, die ein Durchdringen der Haut beabsichtigen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen einschließlich Wunden kommt. Auch hier gibt es eine vertiefende Gruppierung. Die Gruppen A und B decken sich mit denen der als semikritisch eingestuften Instrumente und können dementsprechend aufbereitet werden. Gruppe C hat besonders hohe Anforderungen an die Aufbereitung, beispielsweise bei Instrumenten, die sich verformen oder nicht hitzebeständig sind. Da in der Podologie ein absichtliches Durchdringen der Haut jedoch nicht vorgesehen ist, arbeiten Podolog:innen üblicherweise im semikritischen bzw. unkritischen Bereich.

Beabsichtigtes Durchdringen der Schleimhaut und Haut?

Risikoeinstufung von Instrumenten in der Praxis


In diesem Video zeigt Elisabeth Prinz, wie sie die Risikoeinstufung in ihrer Praxis umsetzt.

Elisabeth Prinz ist Podologin und sektorale Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie und betreibt eine gutgehende Praxis in Neustadt an der Weinstraße. Sie ist Podologin aus Leidenschaft und gibt in ihren Videos ihr umfangreiches Fachwissen an alle Interessierten weiter.

Alles Wichtige auf einen Blick


Wer stuft das Risiko ein?

Die Risikoeinstufung und die daraus resultierende Art und Durchführung der Aufbereitung liegen beim Betreiber bzw. der Betreiberin einer Praxis – so die Vorgabe aus der RKI/BfArM-Empfehlung: „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“. Er bzw. sie steht damit ebenfalls in der Verantwortung, die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen. Sollten Sie sich dennoch einmal unsicher sein über die richtige Einstufung, empfiehlt sich die jeweils höhere Risikostufe.

Risiko ist nicht gleich Risiko

Instrumente lassen sich nicht immer pauschal in eine Risikogruppe einstufen. Während ein Skalpellhalter bei operativen Eingriffen zweifelsohne als kritisch eingestuft wird, gilt er als Instrument zum Abtragen von Hornhaut allenfalls als semikritisch. Da in der Podologie ein absichtliches Durchdringen der Haut nicht vorgesehen ist, arbeiten Podolog:innen üblicherweise im semikritischen bzw. unkritischen Bereich.

Wie geht es weiter?

Vor der Behandlung ist nach der Risikoeinstufung: Abhängig von der Einstufung Ihres Instruments erfolgt die individuelle, nach der darauf folgenden Behandlung gerichtete Aufbereitung mit den entsprechenden Reinigungsmitteln-, Desinfektions- und Sterilisationsprozessen. Bei als unkritischen und semikritisch eingestuften Instrumenten ist die Reinigung und anschließende Desinfektion ausreichend. Als kritisch eingestufte Instrumente müssen zusätzlich verpackt und sterilisiert werden. Einmal-Produkte wie beispielsweise Skalpellklingen werden selbstverständlich entsorgt.

Schützen Sie sich und Ihre Kund:innen

Das Wohl Ihrer Patient:innen sowie Ihr eigenes Wohl liegen RUCK am Herzen. Achten Sie deshalb mit besonderer Sorgfalt auf die hygienische Aufbereitung Ihrer Instrumente. Eine sichere und wirksame Desinfektion sowie Sterilisation kann nur bei zuvor gereinigten Instrumenten gewährleistet werden. Untersuchen Sie Ihre Instrumente vor jeder neuen Behandlung hinsichtlich Rückständen aus vorangegangenen Behandlungen (z.B. Blut, Sekrete) sowie Rückständen der vorangegangenen Aufbereitung (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsmittel), um dem Risiko einer Infektion vorzubeugen.

Nützliche Helfer bei der Aufbereitung von Instrumenten

Ultraschallbad

Das Ultraschallbad kann zur manuellen Aufbereitung eingesetzt werden und wird entweder mit einer Reinigungslösung befüllt oder mit einer Instrumentendesinfektionslösung, die einen Reiniger enthält. Durch die Ultraschallwellen werden Verschmutzungen gelöst und die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels verkürzt. Getrocknet werden können die Instrumente im Anschluss mit Einmaltüchern.

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Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG)

Die maschinelle Aufbereitung mit einem RDG bietet die Möglichkeit, Reinigung, Desinfektion und Trocknung in einem Gerät durchzuführen, ähnlich dem Prinzip einer Spülmaschine. Nach erfolgreichem Programmablauf sind unkritisch und semikritisch eingestufte Instrumente sofort einsatzbereit.

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Autoklav

Im Autoklav, einem Dampfsterilisator, werden die Instrumente mit Dampf (feuchter Hitze) bei 134 Grad sterilisert und anschließend getrocknet. Je nach Gerätetyp und Beladung können die Instrumente in nur 20 min sicher sterilisert werden.

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Heißluftsterilisator

Bei der Heißluftsterilisation werden Keime und Mikroorganismen durch trockene, heiße Luft abgetötet. Dazu werden die Instrumente nach der Reinigung und Trocknung in den Sterilisator gelegt. Die Betriebszeit kann dank der mechanische Luftbewegung bei Normalbeladung mit unverpacktem Sterilgut auf nur 60 Minuten verkürzt werden.

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Haltbarkeit der aufbereiteten Instrumente

Ungeschützte Lagerung von unverpackten Instrumenten -

4 Stunden haltbar

Geschützte Lagerung von unverpackten Instrumenten -

Bis zu 48 Stunden haltbar

Geschützte Lagerung von verpackten Instrumenten -


Bis zu 6 Monaten haltbar

Bitte beachten: Die Bestimmungen variieren von Bundesland zu Bundesland. Eine Übersicht zu den Rahmenhygieneplänen finden Sie hier.